Unsere Pflegehilfsmittel
Unsere Pflegehilfsmittel: Ein breites Sortiment für optimale Versorgung.
Hier erfahren Sie, welche Hilfsmittel Pflegebedürftigen in welchem Umfang zustehen. Bei allen Fragen rund um die häusliche Pflege stehen wir Ihnen jederzeit auch persönlich zur Verfügung.
Sobald eine Pflegestufe von 1 bis 3 vorliegt und der Pflegebedürftige zu Hause von mindestens einer Privatperson gepflegt wird, besteht ein Anspruch auf sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“durch die gesetzliche Pflegekasse. Dieser Anspruch besteht auch, wenn der Pflegebedürftige von einem Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst gepflegt wird. Kein Anspruch besteht für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel in Altenheimen. Die Versorgung dort wird direkt durch das Heim geregelt.
Dem Versicherten stehen monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro zu.
Zu den Hilfsmitteln zählen:
- Saugende Bettschutzeinlagen,
- Schutzbekleidung wie Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Schutzschürzen,
- sowie Hand- und Flächendesinfektionsmittel.
Der Antrag für die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel kann ohne ärztliche Verordnung bei der Pflegekasse gestellt werden. Die nötigen Formulare dazu erhalten Sie selbstverständlich bei uns–gerne helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags. Ist die Genehmigung erfolgt, können Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel über uns beziehen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir ebenfalls.
Öffnungszeiten
Mo – Fr.: | 08:00 – 18:30 Uhr |
Sa.: | 08:00 – 13:00 Uhr |
Ihr Kontakt zu uns
Telefon: | 02683/31201 |
Telefax: | 02683/2662 |
Schreiben Sie uns
info@falken-apotheke-neustadt.de